AGB

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des von uns hierfür in Rechnung gestellten Betrages in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist zur Weiterveräusserung und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt in Höhe des Wertes unserer Rechnung an uns abgetreten. Bei Verarbeitung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache in Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Bei der Veräusserung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, tritt der Besteller die Forderung aus der Weiterveräusserung in Höhe dieser Miteigentumsanteile an uns ab.